Olympia China: Stornobedingungen mitunter ungültig
28 August 2008    
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Reise & Flug News:

 

 

7.05.08 20:06 News Alter: 112 days

Olympia China: Stornobedingungen mitunter ungültig

 

Nach einem noch nicht rechtskräftigen Urteil der Landgerichtes Frankfurt am Main sind die Reisebedingungen eines Reiseveranstalters ungültig, welcher dieser für Reisebuchungen zu den Olympischen Spielen nach Peking verwendet. Der Reiseveranstalter hatte bei einer Stornierung der Reise ab Februar 2008 bereits Stornokosten in Höhe von 80% des Reisepreises und den vollen Wert sämtlicher Eintrittskarten zu den Sportveranstaltungen gefordert. Das Landgericht Frankfurt am Main hat diese Regelungen in den Allgemeinen Reisebedingungen des Reiseveranstalters für unangemessen gehalten und daher für unzulässig erklärt ( Az. 2-02 O 438/07 ). Der betroffene Reiseveranstalter hat sich die Berufung vorbehalten.


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