Stornierung Rückflug durch Fluggesellschaft ungültig
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Eine Klausel in den Beförderungsbedingungen einer Fluggesellschaft welche es der Fluggesellschaft gestattet für den Fall des Nichtantritts des Hinfluges den Rückflug ersatzlos zu stornieren, ist unwirksam. Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt am Main ( AG Frankfurt a.M., Urteil vom 21. 2. 2006, Az. 31 C 2972/05, NJW 2006, 3010 ) widerspricht diese Klausel dem gesetzlichen Leitbild eines Werkvertrages. Die Fluggesellschaften sind daher verpflichtet den Rückflug zu erbringen, auch wenn Flugreisende den Hinflug nicht in Anspruch nehmen.