Die Fluggesellschaft Ryanair muss nach einer aktuellen Gerichtsentscheidung über Drittanbieter gebuchte Flugtickets anerkennen. Nachdem die Fluggesellschaft Ryanair vor kurzen erklärt hatte, dass sämtlich über Drittanbieter gebuchte Flugticktes ungültig wären und dies europaweit einen Sturm der Entrüstung sowohl bei Reisebüros, Flugkunden als auch Verbraucherschützern ausgelöst hatte, hat das Landgericht in Frankfurt am Main eine entsprechende Anordnung erlassen, dass über Dritte gebuchte Flugtickets der Fluggesellschaft Ryanair gültig sind. Der Airline Ryanair musst diese Entscheidung zwar noch zugestellt werden. Nach Auskunft des Gerichtes sind dagegen jedoch keine Rechtsmittel mehr möglich. Betroffen von dieser Entscheidung ist zunächst nur ein Drittanbieter, welche sich auf dem Rechtswege gegen das von Ryanair ausgesprochene Verkaufsverbot zur Wehr gesetzt hat.