Ryanair: Screen scraping zum Ticketverkauf durch Dritte zulässig
Der Verkauf von Ryanair Flugtickets durch Drittanbieter ( Online Reisebüros, Preisvergleich Webseiten ) ist zulässig. Ryanair ist nicht berechtigt Billigflug Tickets für ungültig zu erklären, welche durch Auslesen der Ryanair Webseite ( "screen scraping“ ) in Preisvergleichen und Online Buchungsmodulen dargestellt und an Flugkunden verkauft werden. Die international tätige Rechtsanwaltskanzlei Hammonds ist in einem vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main gegen Ryanair geführten Rechtsstreits ( OLG Frankfurt 6 U 221/08 ) in letzter Instanz erfolgreich gewesen.
Ebenso hatte zuvor das Handelsgericht Barcelona ( Commercial Court ) unter dem 21.01.2009 in einem Rechtsstreit zwischen dem Online Reisebüro ATRÁPALO S.L. und Ryanair entschieden. Auch die spanischen Richter waren der Auffassung, dass das Auslesen der Ryanair Webseite durch sogenantes "screen scraping" durch Online Reisebüros und Preisvergleichs Webseiten zulässig ist. ( Quelle: Hammonds LLP, OLG Frankfurt am Main )