02 September 2010    
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   Reisebuchung.com : Lastminute Flug ReisenTravel ServiceReise RechtRechte als Fluggast

 

Informieren Sie sich bevor Sie abfliegen über Ihre Rechte als Fluggast:

 

1. Nichtbeförderung durch Fluggesellschaften

 

Sie können bei der Fluggesellschaft eine Ausgleichsleistung zwischen 125 € und 600 € beanspruchen, abhängig von der Flugstrecke und der Verspätung aufgrund anderweitiger Beförderung.

 

2. Große Verspätungen

 

Eine Rückerstattung des Flugpreises können Sie bei Verspätungen von mehr als fünf Stunden bei der Fluggesellschaft beantragen, sofern Sie Ihre Reise nicht fortsetzen.

 

3. Annullierung von Flügen

 

Eine finanzielle Ausgleichsleistung wird seitens der Fluggesellschaft fällig, falls Sie nicht 14 Tage vor dem Flug benachrichtigt wurden, falls Ihre Reise nicht zeitnah an dem von Ihnen ursprünglich reservierten Termin auf einen Alternativflug umgebucht wurde oder falls die Fluggesellschaft nicht nachweisen kann, dass die Annullierung durch außerordentliche Umstände verursacht wurde.

 

4. Unterstützungsleistungen der Fluggesellschaften

 

Wurde Ihnen die Beförderung verweigert oder Ihr Flug wurde annulliert oder ist verspätet, haben Sie je nach Umständen gegebenenfalls Anspruch auf Unterstützung (Verpflegung, Kommunikation und im Bedarfsfall eine Übernachtung). Im Fall einer Nichtbeförderung oder einer Annullierung haben Sie ggfs. die Wahl zwischen der Fortsetzung Ihrer Flugreise oder der Rückerstattung des Flugpreises. Diese Ansprüche sind gegen die Fluggesellschaft zu richten.

 

5. Eingeschränkte Mobilität

 

Personen mit Behinderungen und Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität sind gegen Diskriminierungen geschützt und haben ab 26. Juli 2008 - unter bestimmten Bedingungen - in allen Flughäfen der EU Anspruch auf geeignete Unterstützungsleistungen.

 

6. Identität der Fluggesellschaft

 

Sie müssen im Voraus informiert werden, welche Gesellschaft Ihren Flug durchführt. Die als unsicher eingestuften Gesellschaften erhalten in der EU eine Betriebsuntersagung oder unterliegen Beschränkungen. Eine Liste dieser Fluggesellschaften finden Sie unter air-ban.europa.eu

 

7. Haftung der Fluggesellschaften

 

Fluggesellschaften können haftbar gemacht werden für Schäden infolge von Verspätungen (bis zu einer Höhe von 4800 €), für die Beschädigung oder den Verlust von Gepäckstücken (bis zu einer Höhe von 1200 €) und für Verletzung oder Tod bei Unfällen. Die Fluggesellschaften haften jedoch nicht, wenn sie alle geeigneten Maßnahmen ergriffen haben, um Schäden abzuwenden oder wenn es nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.

 

8. Pauschalreisen

 

Veranstalter von Pauschalreisen müssen exakte Angaben über den gebuchten Urlaub erteilen, vertragliche Verpflichtungen erfüllen und Fluggäste im Falle der Insolvenz des Unternehmens schützen.

 

Ausführlichere Informationen und eine Liste der nationalen Behörden, die für die Durchsetzung dieser Ansprüche zuständig sind, finden Sie unter apr.europa.eu

 

Dieses Informationen dienen lediglich zur Information. In Streitfällen sollte jedes rechtliche Vorgehen ausschließlich auf die betreffenden Gesetzestexte gestützt werden. Die einschlägigen Rechtsakte finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.

 

Quelle und veröffentlicht durch: Europäische Kommission, Generaldirektion Energie und Verkehr, BE-1049 Brüssel.

 

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