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Am 22. Mai 2007 trat das neue Recht für Versicherungsvermittler in Kraft.
Von dieser Gesetzesänderung sind im wesentlichen hauptberufliche Versicherungsvermittler betroffen, die nunmehr einer Erlaubnis seitens der IHK bedürfen sowie dort registriert und gesondert haftpflichtversichert sein müssen.
Nicht von der Gesetzesänderung betroffen sind nebenberufliche Handelsvertreter, die Versicherungen lediglich als Zusatzleistung oder unterhalb des Wertes von 500,00 Euro für eine Einzelprämie bzw. mit einer Gesamtlaufzeit einschließlich möglicher Verlängerung von nicht mehr als 5 Jahren verkaufen.
Die Vitaball Ltd. weist insoweit darauf hin, dass die Vermittlung von Reiseversicherungen als Zusatzleistung zum gebuchten Flug, zur gebuchten Lastminute oder Pauschalreise oder zur Hotelbuchung usw. erfolgt bzw. im übrigen nur solche Reiseversicherungen angeboten werden, deren Einzelpämie unter 500,00 Euro und/oder deren Gesamtlaufzeit einschließlich möglicher Verlängerungen unter 5 Jahren liegt, so dass die Vermittlung von Reiseversicherungen durch die Vitaball Ltd. keiner Erlaubnis, Registrierung oder gesonderter Haftpflichtversicherung bedarf.
Eine zusätzliche Beratungspflicht beim Verkauf von Reiseversicherungen besteht für die Vitaball Ltd. darüber hinaus nicht.
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